Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die STIWOG Immobilien GmbH konzernmäßig mit der Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft und der GRAWE Immobilien Verwaltung GmbH verbunden ist und somit ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des § 6 Abs. 4 Maklergesetz vorliegt.
Im Falle des Zustandekommens eines rechtsgültigen Vertrages oder einer sonstigen Willensübereinkunft (auch durch Interessensgemeinschaften) ist der Anbotsteller verpflichtet, eine Vermittlungsprovision in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen, sofern bei einzelnen Objekten nicht anders angegeben.
Die Zahlung dieser Provision zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer wird auch für die in § 15 Abs. 1 Z. 1 bis 4 Maklergesetz angeführten Fälle vereinbart.
Download: Nebenkostenübersicht Miete (http://www.stiwog.at/dateien/OVI_Nebenkostenuebersicht_NEU.pdf)